Mit der Einführung des revidierten Schulgesetzes am 01. August 2007 ist das einjährige Kindergartenobligatorium in Kraft getreten. Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt.
Als Folge der Einführung der Blockzeiten auch im Kindergarten, welche an mindestens vier Vormittagen eine minimale Unterrichtsdauer von drei Stunden (exkl. Auffangze) vorschreiben, wurde ein einheitliches Kindergartenmodell eingeführt, das so weit wie möglich den Unterrichtszeiten der Primarschule angepasst ist:
Auffangzeit 15 Minuten 08.30 bis 08.45 Uhr
Unterrichtszeit 3 Stunden 08.45 bis 11.45 Uhr
Alternierender Unterricht 1 Nachmittag von 13.40 bis 15.10 Uhr (Mo. oder Di.)
Individuelle Förderung 1 x pro Woche von 08.10 bis 08.30 Uhr
Jedes Kind hat an einem Nachmittag pro Woche alternierenden Unterricht, d.h. vier Nachmittage sind unterrichtsfrei. Die im folgenden Schuljahr nicht schulberechtigten Kinder, welche den Zweijahreskindergarten besuchen, haben das ganze Jahr am Mittwochvormittag unterrichtsfrei.
Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, sind berechtigt, auf Beginn des folgenden Schuljahres den Zweijahreskindergarten zu besuchen, sofern genügend Plätze vorhanden sind.
Es wird keine eigentliche 2-Jahres-Kindergartenklasse geführt, die Kinder werden in die Klassen integriert.
Es werden dem Geburtsdatum nach zusätzlich so viele Kinder in die beiden Kindergartenklassen aufgenommen, wie es die Anzahl der angemeldeten älteren Kinder erlaubt und bis die Höchstzahl von 20 Kindern pro Klasse erreicht ist.
Alois Huber
Rektor
Telefon 041 757 51 62
alois.huber@neuheim.ch
Esther Schneider
Prorektorin
Telefon 041 757 51 77
esther.schneider[at]neuheim.ch
Beatrice Cortiula
Schulsekretariat
Telefon 041 757 51 60
beatrice.cortiula[at]neuheim.ch