Die Schulpflicht umfasst ein Jahr Kindergarten und neun Jahre der Primar- und der Sekundarstufe I. Sie kann in der gemeindlichen Schule oder einer anerkannten privaten Schule erfüllt werden. Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt.