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Dorfplatzfäscht 2010

Einige Impressionen vom Dorfplatzfäscht finden Sie hier.

 

 



Kleine Zonenplanänderung

Gestützt auf § 39 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 liegen auf der Gemeindeverwaltung Neuheim, vom Montag, 23. August bis am Dienstag, 21. September 2010, während den Büroöffnungszeiten folgende Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme auf:

 

 

· Kleine Zonenplanänderung im Bereich des Bebauungsplans Neuhof Süd     GS 679 und 761

· Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug vom 12. Juli 2010

· Beschluss des Gemeinderates

 

 

Gemäss § 39 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) können während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden.

 

 

 



Baugespann

Auf der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, liegt folgendes Gesuch zur Einsicht auf:

 

 

Merian Beatrice, Obere Rainstrasse 26, 6345 Neuheim

Vertreten durch: Meier Zosso Planung AG, Bruggacherstrasse 6, 8117 Fällanden

Umbau EFH intern und Anbau Wintergarten, Obere Rainstrasse 26

 

 

GS: 499                                   Assek-Nr.: 263a

 

 

Einsprachefrist bis und mit:       08. September 2010

 

 

Einsprachen sind gemäss § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Doppel dem Gemeinderat Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim, einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

 

 



Baugespann

Auf der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, liegt folgendes Gesuch zur Einsicht auf:

 

 

Hild Thomas, Edlibachstrasse 5, 6345 Neuheim

Vertreten durch: BauZug AG, Chlingenstrasse 8, 6340 Baar

Garagenerweiterung (unterniveau), Edlibachstrasse 5

 

 

GS: 315                                   Assek-Nr.: 172a

 

 

Einsprachefrist bis und mit:       08. September 2010

 

 

Einsprachen sind gemäss § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Doppel dem Gemeinderat Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim, einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

 

 


   

 

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