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| Dorfplatzfäscht 2010 Einige Impressionen vom Dorfplatzfäscht finden Sie hier.
Kleine Zonenplanänderung Gestützt auf § 39 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 liegen auf der Gemeindeverwaltung Neuheim, vom Montag, 23. August bis am Dienstag, 21. September 2010, während den Büroöffnungszeiten folgende Dokumente zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
· Kleine Zonenplanänderung im Bereich des Bebauungsplans Neuhof Süd GS 679 und 761 · Vorprüfungsbericht der Baudirektion des Kantons Zug vom 12. Juli 2010 · Beschluss des Gemeinderates
Gemäss § 39 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) können während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden.
Baugespann Auf der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, liegt folgendes Gesuch zur Einsicht auf:
Merian Beatrice, Obere Rainstrasse 26, 6345 Neuheim Vertreten durch: Meier Zosso Planung AG, Bruggacherstrasse 6, 8117 Fällanden Umbau EFH intern und Anbau Wintergarten, Obere Rainstrasse 26
GS: 499 Assek-Nr.: 263a
Einsprachefrist bis und mit: 08. September 2010
Einsprachen sind gemäss § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Doppel dem Gemeinderat Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim, einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Baugespann Auf der Gemeindekanzlei Neuheim, Dorfplatz 5, liegt folgendes Gesuch zur Einsicht auf:
Hild Thomas, Edlibachstrasse 5, 6345 Neuheim Vertreten durch: BauZug AG, Chlingenstrasse 8, 6340 Baar Garagenerweiterung (unterniveau), Edlibachstrasse 5
GS: 315 Assek-Nr.: 172a
Einsprachefrist bis und mit: 08. September 2010
Einsprachen sind gemäss § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Doppel dem Gemeinderat Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim, einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
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