Abstimmungsdaten 2011

Hinweise für die Abstimmung

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen alle in der Gemeinde Neuheim wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt bzw. bevormundet sind. Das Stimmrecht kann frühestens zehn Tage nach der Hinterlegung der erforderlichen Ausweisschriften ausgeübt werden.

Urnenöffnungszeit

  • Vorurnen
    Donnerstag von 16.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 10.30 bis 11.30 Uhr   jeweils vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei im Gemeindehaus Neuheim

  • Haupturne
    Gemeindeverwaltung Neuheim Sonntag, 10.00 – 12.00 Uhr     Stimmmaterial Die Gemeindekanzlei stellt jedem Stimmberechtigten für jeden einzelnen Urnengang einen besonderen Stimmrechtsausweis zu. Gleichzeitig mit dem Stimmrechtsausweis werden auch die Abstimmungsvorlage und Erläuterung, Wahl- oder Stimmzettel sowie Stimmkuvert zugestellt.

  • Stimmabgabe
    Der Stimmberechtigte hat persönlich im Urnenbüro zu erscheinen, den Stimmrechtsausweis abzugeben, den Wahl- oder Stimmzettel, nach Belieben gefalzt, mit der Rückseite nach oben zum Stempeln einem Mitglied des Urnenbüros vorzuweisen und als dann in die Urne zu legen. Vorbehalten bleibt die briefliche Stimmabgabe. Der Stimmberechtigte darf nur seinen eigenen Wahl- oder Stimmzettel in die Urne legen.

  • Briefliche Stimmabgabe
    Bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen und bei Urnenwahlen und – abstimmungen der Einwohnergemeinden kann der Stimmberechtigte seine Stimme auf dem ganzen Gebiet der Schweiz. Eidgenossenschaft brieflich abgeben.


In Bezug auf die zu beachtenden Vorschriften für eine gültige briefliche Stimmabgabe werden auf die auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckten Hinweise verwiesen. 


Ermittlung des Wahl- oder Abstimmungsresultates
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten ausgehängt und via Zeitung und Internet publiziert. 

 

Zuständigkeit

Christof Wicky
Gemeindeschreiber und Notar


Dorfplatz 5, Postfach 161
6445 Neuheim
Telefon 041 757 12 31
Fax 041 757 21 40
christof.wicky[at]neuheim.ch

Abstimmungsdaten 2010

Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2007/10


Eidg. Volksabstimmungen


Kantonale Erneuerungswahlen


Gemeindl Erneuerungswahlen