Listeneingabe
Bei den Kantonsratswahlen handelt es sich um eine kantonale Wahl. Für die beiden zu vergebenden Neuheimer Kantonsratssitze wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
Da für die beiden Neuheimer Kantonsratssitze gleich viele Kandidaten vorgeschlagen sind, wie Sitze zu vergeben sind, wird der Regierungsrat des Kantons Zug voraussichtlich die beiden Kandidaten, gestützt auf § 40 des Wahlgesetzes, für gewählt erklären.
Die Wahlergebnisse der Regierungsrats- und Obergerichtswahlen finden Sie in den folgenden Wahlprotokolle
Die definitiven Endergebnisse finden Sie auf der Homepage des Kantons Zug www.zug.ch