Donnerstag, 26. Mai 2011, 20.00 Uhr, Lindenhalle (Neuhof) Neuheim
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Mai 2011 haben 67 Stimmberechtigte, entsprechend 5.33% aller Stimmberechtigten von Neuheim, teilgenommen. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Unter dem Traktandum „Verschiedenes“ gab der Gemeinderat u.a. bekannt, dass die Gemeinde Neuheim ab dem 01. Juni 2011 über einen neuen Webauftritt verfügt.
Die Versammlungsunterlagen wurden in alle Haushaltungen versandt. Weitere Exemplare des Botschaftsberichtes sowie der detaillierten Jahresrechnung 2010 können auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder direkt über unsere Homepage abgerufen werden. Das ausführliche Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2010 liegt für die Stimmberechtigten ab dem 09. Mai 2011 während den Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Hinweis betreffend Stimmrecht:
Stimmberechtigt sind die in der Gemeinde Neuheim wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche entmündigt bzw. bevormundet sind (Art. 369 ZGB), sofern sie den Heimatschein mindestens 5 Tage vor der Gemeindeversammlung hinterlegt haben.