Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt (eidgenössisch, kantonal und kommunal). Die Bauabteilung hat die Aufgabe, die Bauwilligen kompetent und wirkungsvoll durch die komplexen Bestimmungen des Baurechts zu führen und mit ihrem Beratungsangebot die Realisierung entsprechender Bauprojekte zu ermöglichen. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung empfohlen.
Wer eine Baute oder Anlage erstellt, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen.
Das Baugesuch ist mit den für die Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen in der jeweils notwendigen Anzahl (Bauzone 3-fach, Landwirtschaft 5-fach) der Bauverwaltung einzureichen. Die Gesuchsunterlagen sind von der Bauherrschaft, Grundeigentümer sowie vom Projektverfasser oder deren Vertreter, rechtsgültig zu unterzeichnen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum bedarf es der Zustimmung durch die Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer.
Je nach Situation und wenn notwendig können vom Gemeinderat weitere Unterlagen eingefordert werden.
Unvollständige Baugesuchsunterlagen werden zur Verbesserung oder Ergänzung zurückgewiesen. Die Ausschreibung erfolgt erst nach der vollständigen Eingabe der Unterlagen.
Baugesuche welche öffentlich auszuschreiben sind, müssen bis spätestens Donnerstag, 12.00 Uhr, der Bauverwaltung eingereicht werden. Verspätet eingereichte Gesuche werden erst in der übernächsten Woche ausgeschrieben.
Leiter Abteilung Bauten und Umwelt
Dorfplatz 5
6345 Neuheim
Telefon 041 757 21 32
Fax 041 757 21 40
urs.inglin[at]neuheim.ch