Die gemeindliche Urkundsperson der Einwohnergemeinde Neuheim, ist zuständig für Beurkundungen in den folgenden Bereichen:
Wir bitten Sie, auch für Beglaubigungen telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich zur Verfügung
Christof Wicky
Gemeindeschreiber und Notar
Dorfplatz 5, Postfach 161
6345 Neuheim
Telefon 041 757 21 31
Fax 041 757 21 40
christof.wicky[at]neuheim.ch