Beurkundungsamt

Die gemeindliche Urkundsperson der Einwohnergemeinde Neuheim, ist zuständig für Beurkundungen in den folgenden Bereichen:

Sachenrecht

  • Eigentumsübertragungen von Grundstücken
  • Parzellierungen
  • Begründung von Lasten und Rechten wie Dienstbarkeiten, Grundpfandrechten, Vormerkungen etc.
  • Stockwerkeigentums-Begründungen

Ehe- und Erbrecht

  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Testamente

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Sitzverlegungen, Namens- und andere Firmenänderungen
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • etc.

Weitere Dienstleistungen

  • Unterschriftsbeglaubigungen (bitte erst vor der Urkundsperson unterzeichnen und Legitimationsausweis wie ID oder Pass mitbringen)
  • Beglaubigungen von Fotokopien ab Original
  • Beurkundung von Bürgschaftsverpflichtungen

Wir bitten Sie, auch für Beglaubigungen telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich zur Verfügung

Zuständigkeit

Christof Wicky
Gemeindeschreiber und Notar

 

Dorfplatz 5, Postfach 161
6345 Neuheim
Telefon 041 757 21 31
Fax 041 757 21 40
christof.wicky[at]neuheim.ch