Die Gemeinde Neuheim vermietet öffentliche Räume. Um Sie optimal bedienen zu können, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
Legen Sie mögliche Daten, Benutzungszeit und Vorbereitungszeit fest und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie über das weitere Vorgehen.
Nach Erhalt Ihres Gesuches stellen wir Ihnen eine entsprechende Benützungsbewilligung zu.
Je früher Sie einen Raum reservieren, desto mehr Chancen haben Sie, dass wir Sie optimal bedienen können.
Sämtliche Gesuche und Benützungsordnungen können bei uns bezogen oder hier herunter geladen werden.
Leiterin Einwohnerkontrolle, Sekretariat Polizei- und Sicherheitswesen, Leiterin Steueramt, Liegenschaftsverwaltung, Kulturkommission
Dorfplatz 5, Postfach 161
6345 Neuheim
Telefon 041 757 21 33
Fax 041 757 21 40
susanne.rigo[at]neuheim.ch