Vormundschaftswesen

Vormundschaftliche Hilfestellungen sind Schutzmassnahmen.

  • Für Kinder sind sie notwendig, wenn ihre Bedürfnisse nicht oder nicht genügend durch die Eltern abgedeckt werden können (Kindesschutzmassnahmen).
  • Für Erwachsene ist vormundschaftliche Betreuung erforderlich, wenn sie ihre Interessen nicht selbständig wahrnehmen und ihre Lebensgestaltung nicht eigenverantwortlich sicherstellen können.
  • In der Regel bestehen vormundschaftliche Maßnahmen in der Einrichtung einer Vormundschaft, Beiratschaft oder Beistandschaft, oder in der Platzierung in einer geeigneten Institution.
  • Vormundschaftliche Betreuungspersonen sind entweder Private oder Fachpersonen anderer Institutionen.

Zuständigkeit

Urs Fischer

Leiter Sozialdienst

Dorfplatz 3, Postfach 161
6345 Neuheim
Telefon 041 757 21 37
Fax 041 757 21 40
urs.fischer[at]neuheim.ch