Jede Gemeinde wählt einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin und einen Ersatzmann resp. Ersatzfrau.
Der Friedensrichter/die Friedensrichterin versucht alle Zivilstreitigkeiten mit Inbegriff der Ehrverletzungsklagen vermittelnd zu erledigen. Wo dies nicht möglich ist und der im Gesetz vorgesehene Streitwert seine Zuständigkeit nicht übersteigt, hat er endschaftlich zu urteilen.
Mit Ausnahme der durch das Gesetz bestimmten Fälle kann keine Zivilstreitsache, die nicht zuerst vom Friedensrichteramt verhandelt wurde und mit einem Weisungsschein begleitet ist, von den Gerichten an die Hand genommen werden.
Friedensrichterin
Windenboden 15
Postfach 134
6345 Neuheim
Telefon 041 760 78 08
Friedensrichterin-Stellvertreterin
Lindenweg 17
6345 Neuheim
041 755 30 40