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Hauskehricht richtig entsorgen

Hauskehricht sind brennbare Abfälle aus dem Haushalt, die nicht wiederverwertet werden können. Bitte entsorgen Sie Hauskehricht ausschliesslich in den offiziellen, gebührenpflichtigen ZEBA-Gebührensäcken.

Alles, was recycelt, kompostiert oder separat gesammelt werden kann, gehört nicht in den Kehricht.

Merksatz: Je besser Sie Abfälle trennen, desto weniger landet im Gebührensack. Das schont Ressourcen und spart Sackgebühren.

Das gehört in den Hauskehricht

In den Hauskehricht gehören nur nicht verwertbare, brennbare Haushaltsabfälle, zum Beispiel:

Abfallart Beispiele
Hygieneabfälle Windeln, Binden, Tampons, Watte, Wattestäbchen, Verbandsmaterial
Nicht verwertbare Verpackungen stark verschmutzte Kunststoff- oder Kartonverpackungen, beschichtete Verpackungen, Folien
Kleine Kunststoff- und Gummiteile kaputte Kunststoffgegenstände, Zahnbürsten, Rasierer, Gummiwaren
Verschmutzte oder unbrauchbare Textilien kaputte Lappen, verschmutzte Stoffreste, nicht mehr tragbare Kleider
Staub und Kleinstabfälle Staubsaugerbeutel, Kehricht, gut verpackte kalte Asche
Kleintierabfälle Katzenstreu und Kleintierstreu von Fleischfressern

Wichtig bei Asche: Asche gehört in den Kehricht, nicht ins Grüngut. Bitte nur vollständig ausgekühlt und gut verpackt entsorgen, zum Beispiel Sack in Sack, damit kein Staub austritt.

Das gehört nicht in den Hauskehricht

Viele Abfälle können recycelt, wiederverwendet oder separat entsorgt werden. Bitte entsorgen Sie diese nicht im Kehrichtsack:

Gehört nicht in den Kehricht Richtige Entsorgung
Glas, PET, Papier, Karton, Metall, Aluminium, Blechdosen, Styropor Ökihof oder Sammelstelle
Rüstabfälle und Speisereste Grüngut
Elektrogeräte, Kabel, Leuchten, Spielwaren mit Elektronik Ökihof oder Verkaufsstelle
Batterien, Akkus, Einweg-Vapes Verkaufsstelle oder Ökihof
Sonderabfälle, Chemikalien, Farben, Lacke, Medikamente entsprechende Rückgabe- oder Sammelstelle
Gut erhaltene Kleider und Schuhe Textilsammlung oder Wiederverwendung
Sperrige Gegenstände Sperrgut oder Ökihof gemäss ZEBA-Vorgaben

Am Ökihof Neuheim können zahlreiche Wertstoffe separat entsorgt werden. Nutzen Sie die Sammelstellen für wiederverwertbare Materialien, bevor Sie Abfälle in den Hauskehricht geben.

Bereitstellung

Bitte stellen Sie den Hauskehricht am Abfuhrtag korrekt bereit:

  1. Nur offizielle ZEBA-Gebührensäcke verwenden.
  2. Sack gut verschliessen und nicht überfüllen.
  3. Am Abfuhrtag bis spätestens 7.00 Uhr bereitstellen.
  4. Kehrichtsack am Strassenrand oder im vorgesehenen Container deponieren.
  5. Abfall erst am Abfuhrtag bereitstellen, damit Tiere die Säcke nicht aufreissen.
  6. Abfuhrdaten im ZEBA-Sammelkalender oder im Entsorgungsmerkblatt prüfen.

Tipp: Der persönliche ZEBA-Sammelkalender zeigt die Abfuhrdaten adressbezogen an und kann in den eigenen Kalender importiert werden.

Abfuhrdaten für Neuheim

In Neuheim werden Hauskehricht und Grüngut wöchentlich eingesammelt. Die genauen Sammeltage und allfällige Verschiebungen wegen Feiertagen finden Sie im Entsorgungsmerkblatt oder im persönlichen ZEBA-Sammelkalender.

Gebühren

Die Kehrichtentsorgung ist gebührenpflichtig. Verwenden Sie bitte ausschliesslich die offiziellen ZEBA-Gebührensäcke. Die aktuellen Gebühren und Verkaufsstellen finden Sie auf der ZEBA-Webseite.

Aktuelle ZEBA-Gebühren anzeigen Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Was passiert mit dem Hauskehricht?

Der Hauskehricht aus dem Kanton Zug wird thermisch verwertet. Dabei entstehen Energie, Strom, Fernwärme und Dampf. Eine gute Abfalltrennung sorgt dafür, dass möglichst viele Wertstoffe recycelt werden und nur nicht verwertbare Abfälle in die Verbrennung gelangen.

Gut zu wissen

  • Nur nicht verwertbare Abfälle gehören in den Hauskehricht.
  • Recycelbare Stoffe gehören in den Ökihof oder in die passende Sammelstelle.
  • Elektrogeräte, Batterien und Akkus nie in den Kehrichtsack werfen.
  • Rüstabfälle und Speisereste gehören ins Grüngut.
  • Unsicher? Nutzen Sie den ZEBA-Entsorgungswegweiser oder fragen Sie beim Werkhof Neuheim nach.