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Bau

Die Bauverwaltung ist zuständig für die Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird geprüft, ob ein Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht und bewilligt werden kann.

Für Neubauten, Umbauten oder andere bauliche Veränderungen ist in der Regel eine Baubewilligung erforderlich. Die Bauverwaltung begleitet Sie durch das Verfahren, informiert über notwendige Unterlagen und steht bei fachlichen Fragen beratend zur Verfügung.

Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Kontakt

Bau
Dorfplatz 5
6345 Neuheim / ZG
Tel. 041 757 21 32
bauabteilung@neuheim.ch

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