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10. Juni 2025

24. Juni 2025

Die Gemeindeverwaltung überarbeitet die Pflichtenhefte der Kommissionen und für das Weibelamt. Wo es noch keine gibt, erstellt sie Neue. Der Gemeinderat hat nun das Pflichtenheft des Weibelamtes genehmigt. Die bereits erarbeiteten und genehmigten Pflichtenhefte können auf der Website der Einwohnergemeinde unter Politik, Kommissionen eingesehen werden.

Damit die Einwohnergemeinde Neuheim die zwingende gesetzliche Vorgabe des Kantons betreffend Betreuungsgutscheine für Familien ab 1. August 2026 erfüllen und einführen kann, ist es notwendig, das bestehende Reglement über die familien- und schulergänzende Betreuung zu überarbeiten. Dieses Reglement legt die Regeln und Voraussetzungen fest, wie die Kinderbetreuung in der Gemeinde organisiert ist und welche Leistungen erbracht werden. 
Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Überarbeitung des Reglements als Traktandum bei der kommenden Gemeindeversammlung am 16. Dezember 2025 vorzulegen. Mit dieser Revision soll sichergestellt werden, dass Betreuungsgutscheine eingeführt werden können.