Erbenbescheinigung
Eine Erbenbescheinigung bestätigt, dass die aufgeführten Personen, unter Vorbehalt sämtlicher erbrechtlichen Klagen, als Erben anerkannt sind. Die Bescheinigung gilt als Ausweis der Erben und wird u. a. für Bank- und Grundstückgeschäfte benötigt.
Die Erbenbescheinigung wird grundsätzlich frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist seit Todestag ausgestellt und kann von den berechtigten Erben beim Erbschaftsamt gegen Gebühr bestellt werden.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Erbschaftsamt | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Präsidiales | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |