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Adressat

Gemeinde Neuheim
Sicherheit, Infrastruktur
und Verkehr
Dorfplatz 5
6345 Neuheim

Bewilligungsgesuch für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (juristische Person)

Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (juristische Person)

Adresse
Verantwortliche Person

Verantwortliche Person

Adresse
Verkauf

Verkauf

%
Hinweis zum Umfang der Bewilligung

Hinweis zum Umfang der Bewilligung

Die Bewilligung umfasst den Kleinhandel mit gebrannten Wassern, der nach Massgabe des Bundesrechts bewilligungspflichtig ist (§17 Gastgewerbegesetz BSG 943.11).
Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte natürliche Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist (§19 Gastgewerbegesetz).
erforderliche Beilagen

erforderliche Beilagen

Dem Bewilligungsgesuch ist der aktuelle Auszug aus dem Strafregister der verantwortlichen Person beizulegen.
Der Strafregisterauszug kann persönlich gegen Ausweis am Postschalter oder via Internet bestellt und bezahlt werden. Hinweise dazu unter: www.post.ch/strafregisterauszug oder www.strafregister.admin.ch

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