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Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle ist die erste Anlaufstelle der Gemeinde Neuheim. Sie ist zuständig für die Anmeldungen / Abmeldungen sowie das Ausstellen von Wohnsitzbestätigungen und Ausweise für Wochenaufenthalter.

Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen

Kantonales Amt für Migration
Aabachstrasse 1
Postfach 857
6301 Zug

Telefon 041 728 50 50

Lernfahrausweis

Neue Vorschriften seit 01. April 2003 bei der Behandlung der Gesuche um einen Lernfahrausweis

Gemäss Änderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) vom 03. Juli 2002 hat die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller persönlich auf der Amtstelle (Einwohnerkontrolle Neuheim oder Strassenverkehrsamt in Steinhausen) vorzusprechen. Lern- und Führerausweise werden nur an Personen erteilt, die in der Schweiz Wohnsitz haben, sich hier aufhalten oder berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen wollen.

Die Einwohnerkontrolle prüft die Identität des Gesuchstellers gegen Bezahlung von CHF 10.00 und leitet das Gesuch an das Strassenverkehrsamt weiter. Der Antragsteller kann auch direkt beim Strassenverkehrsamt in Steinhausen vorsprechen. Der neue Führerausweis ist im Kreditkartenformat.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • 1 Passfoto (farbig)

 

Kontakt

Einwohnerkontrolle
Dorfplatz 5
6345 Neuheim
Tel. 041 757 21 30
info@neuheim.ch

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