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Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr

Gemeinderat: Andreas M. Bächtold

Die Abteilung Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr bearbeitet unter anderem die folgenden Bereiche:

 

Bewilligungen Benützung öffentlicher Grund

Veranstaltungen auf oder übermässige Nutzung von öffentlichem Grund bedürfen einer Bewilligung.
Für die Erteilung sind folgende Angaben erforderlich. Die Anfrage ist per E-Mail an siv@neuheim.ch zu richten.

  • Art der Veranstaltung
  • Datum und Dauer
  • Verantwortliche Person vor Ort mit Mobiltelefonnummer
  • Erwartete Teilnehmerzahl
  • Geplante Aufbauten und Einrichtungen (Situationsplan)



 

Bewilligungen Räumlichkeiten

Verschiedene Räume der Gemeinde Neuheim können für Veranstaltungen gemietet werden. Für die Vermietung ist die Abteilung Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr zuständig.

  • Anfragefrist: Bitte reichen Sie Ihre Anfrage mindestens 1 Monat vor dem gewünschten Termin schriftlich ein – vorzugsweise über unser Reservationstool.
  • Alternative per E-Mail: Sollten Sie die Anfrage per E-Mail einreichen, senden Sie diese bitte an siv@neuheim.ch mit folgenden Angaben:
    • Kontaktangaben (Vorname, Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
    • Datum sowie Beginn- und Endzeit (allenfalls benötigte Vorlaufzeit für Vorbereitungen)
    • Art des Anlasses
    • Erwartete Anzahl Teilnehmende

Bitte beachten Sie: Erst nach einer schriftlichen Rückbestätigung gilt die gewünschte Räumlichkeit als definitiv reserviert.

Reservationstool

Detaillierte Informationen zur Nutzung und zu den Gebühren der einzelnen Liegenschaften finden Sie unter den folgenden Links:



 

Anlassbewilligungen

Wer einen Anlass organisiert, merkt schnell, dass es mit der Auswahl von Datum, Ort und Programm längst nicht getan ist. Damit ein Event reibungslos abläuft, müssen im Vorfeld zahlreiche Punkte bedacht werden. Dazu gehören einerseits organisatorische Fragen wie die Logistik, die Kommunikation mit Teilnehmenden, die technische Infrastruktur sowie die Sicherheit vor Ort. Andererseits spielen auch rechtliche und behördliche Aspekte eine wichtige Rolle.

Solche Anlässe benötigen eine Bewilligung.

Bewilligungsgesuch für Anlässe

 

Wichtige Bewilligungen und Genehmigungen

Je nach Art und Umfang des Anlasses sind verschiedene Bewilligungen einzuholen. Typische Beispiele sind:

  • Anlassbewilligung für öffentliche Veranstaltungen im Freien oder in öffentlichen Räumen
  • Lärmbewilligung bei Konzerten, Partys oder Veranstaltungen mit Beschallung
  • Alkoholbewilligung für den Ausschank von alkoholischen Getränken
  • Reklame- bzw. Plakatbewilligung, wenn für den Anlass im öffentlichen Raum mit Plakaten, Bannern oder anderen Werbemitteln geworben wird
  • Verkehrs- und Parkbewilligung, falls Strassen gesperrt oder spezielle Parkflächen eingerichtet werden müssen
  • Sicherheitskonzept (teilweise genehmigungspflichtig), insbesondere bei grösseren Besucherzahlen
  •  Bewilligung der SUISA bei musikalischen Darbietungen oder dem Abspielen von Tonträgern
  • Feuer- und Brandschutzbewilligung bei grösseren Events oder der Nutzung von Zelten, Bühnen und pyrotechnischen Effekten



 

Bewilligungsgesuch für die Alkoholabgabe in einem gastgewerblichen Betrieb

Bewilligung für gastgewerbliche Tätigkeiten

Für die Abgabe alkoholischer Getränke zum Konsum vor Ort sowie für das Überlassen von Räumlichkeiten zum Konsum alkoholhaltiger Getränke ist eine Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz erforderlich.

Das Bewilligungsgesuch ist auszufüllen, auszudrucken und der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Kosten werden nach dem Verwaltungsgebührentarif des Kantons Zug vom 11. März 1974, nach effektivem Aufwand, verrechnet.

Die Bewilligung umfasst gleichzeitig auch die Erlaubnis zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird.

Für die Erteilung der Bewilligung benötigen wir:

  • das ausgefüllte Gesuchsformular
  • einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister

Bewilligungsgesuch für die Alkoholabgabe in einem gastgewerblichen Betrieb



 

Lotto / Tombola

Kleinspiele (Lotto und Tombolas), deren maximale Summe nicht über CHF 50'000 liegt, sind meldepflichtig an die zuständige Gemeindebehörde. Gerne können Sie uns die Information zu ihrer geplanten Veranstaltung per E-Mail an siv@neuheim.ch senden.

Wird der Grenzwert überschritten, so ist ein Gesuch um Bewilligung an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug zu richten.



 

Reklamebewilligung

Gesuch für die Bewilligung zum Aufstellen einer befristeten Reklame

Für das Anbringen von Reklameanlagen (z. B. Schilder, Banner, Plakatträger, Fahnen, usw.) ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.

Gesuchseinreichung

Das Gesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen (Situationsplan, Fassadenansicht, Angaben zur Ausführung) einzureichen.

Für Wahl- und Abstimmungsplakate benötigt es bei den gemeindlichen Standorten keine Bewilligung. Die Einzelheiten sind dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen.

Merkblatt Wahl- und Abstimmungsplakate

Gesuch für die Bewilligung zum Aufstellen einer befristeten Reklame



 

Bewilligung nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

In der Gemeinde Neuheim ist es nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Automobile oder Automo­bilanhänger (Wohnwagen, Lastanhänger usw.) über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen gemeindlichen Park­plätzen abzustellen.

Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz; sie be­rechtigt den Fahrzeugbesitzer lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der je­weils geltenden Vorschriften zu parkieren, ohne jegliche Haftung der Gemeinde Neuheim für Beschädigung oder Diebstahl.

Die Einzelheiten sind dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren zu entnehmen. Die Kosten pro Monat betragen CHF 60.00. Für eine entsprechende Bewilligung melden Sie sich bitte mit nachfolgenden Informationen unter siv@neuheim.ch:

  • Persönliche Angaben (Name, Vorname, Adresse, Telefon)
  • Angaben zum Fahrzeug (Typ, Kontrollschild)
  • Angaben zum Parkieren (Startdatum, gegebenenfalls beabsichtigter Zeitraum)

Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund



 

Verkehr (Verkehrstechnik, Signalisation, öffentlicher Verkehr)

Hier finden sich stets aktuelle Informationen zu Strassensperrungen und Verkehrseinschränkungen auf dem Gemeindegebiet.

zu den Meldungen



 

Notfalltreffpunkt

Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich – auch wenn wir uns hier sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.

Diese Information zeigt Ihnen, wo Sie im Ereignisfall in der Gemeinde Hilfe finden. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich auf einen länger andauernden Stromausfall vorbereiten können.

Der Notfalltreffpunkt - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste Anlaufstelle. Hier erhalten Sie Informationen zur aktuellen Situation und können um Hilfe suchen.

Bei länger andauernden Stromausfällen erhalten Sie an den Notfalltreffpunkten Unterstützung. Auch Notrufe können an den Notfalltreffpunkten abgesetzt werden.

Der Notfalltreffpunkt ist im Ereignisfall täglich während 24 Stunden im Betrieb. Der Treffpunkt wird primär von der Feuerwehr betrieben.

Notfalltreffpunkt in der Gemeinde Neuheim

Schulhaus Dorf I, Eingang Turnhalle, Rainstrasse 1, 6345 Neuheim

Merkblatt Notfalltreffpunkt Neuheim    



 

Schutzräume

Das Amt für Bevölkerungsschutz, Zivilschutz und Militär ist dafür verantwortlich, dass genügend Schutzraum innerhalb des Kantons Zug vorhanden ist. Da die Bevölkerungszahlen sehr dynamisch sind und die dadurch auch regelmässig die Zuteilung der Schutzplätze ändert, ist diese Zuweisung nicht öffentlich verfügbar.

 Im Ereignisfall wird die Bevölkerung rechtzeitig und auf geeignetem Weg über den persönlich zugewiesenen Standort informiert.

 

Kontakt

Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr
Dorfplatz 5
6345 Neuheim
Tel. 041 757 21 36
siv@neuheim.ch

Personen

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