Entsorgung
Die Entsorgungsleistungen der Gemeinden sind von der bundesrätlichen Weisung ausgenommen und sichergestellt. Aber ab sofort gilt eine Zutrittbeschränkung. Nur eine beschränkte Anzahl Personen darf auf dem Gelände entsorgen.
Die Verhaltensmassnahmen des BAG gelten auch für den Ökihof: Ab sofort dürfen sich zudem nur noch eine beschränkte Anzahl Personen auf dem Areal aufhalten, der Abstand untereinander von mindestens 2 Meter ist einzuhalten.
Wir bitten Sie, nur im Notfall Entsorgungen zu machen, so dass wir die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren können.
Dokumente
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