Stellungnahme Gemeinderat Neuheim zum Projekt Zug+ gegenüber der Zuger Zeitung
Die Gemeinde Neuheim wurde Anfang Juni angefragt, zu einigen Fragen bezüglich des Projekts Zug+ des Kantons Stellung zu nehmen. Die Gemeinde hat die Anfrage wie folgt beantwortet:
Grundsätzliche Haltung der Gemeinde Neuheim gegenüber Zug+
Die Haltung der Gemeinde Neuheim gegenüber dem Projekt Zug+ ist eher verhalten und zurückhaltend. Dies liegt vor allem an den begrenzten finanziellen Mitteln, die in der Gemeinde zur Verfügung stehen. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass die Umsetzung der Anforderungen an ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot eine bedeutende Herausforderung darstellt, insbesondere im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen und die organisatorischen Kapazitäten.
Die Nachfrage nach schulergänzender Betreuung ist in der Bevölkerung sehr gross. So müssen in den Mittags- und Nachmittagsbetreuungsangeboten der schulergänzenden Betreuung (SeB) der Schule Neuheim bereits heute Wartelisten geführt werden.
Aktueller Stand der Betreuungseinrichtungen in Neuheim
In Neuheim existiert bereits eine Kita, die eine wichtige Rolle bei der Kinderbetreuung spielt. Zudem gelten Betreuungsgutscheine in zahlreichen Gemeinden des Kantons sowie im Kanton selbst, sofern die Plätze in den jeweiligen Einrichtungen nicht ausreichen. Das bedeutet, dass Eltern grundsätzlich auf diese Gutscheine zurückgreifen können, um Betreuungsplätze zu finanzieren.
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen muss das Angebot der schulergänzenden Betreuung (SeB) deutlich ausgebaut werden. Dies bedeutet für die Gemeinde einen grossen finanziellen Aufwand für einen Neubau im Raum Chilematt (rund CHF 10 Mio). Der entsprechende Wettbewerbskredit wurde an der Gemeindeversammlung im Dezember 2024 bereits bewilligt. Der Neubau soll bis zu 120 Schülerinnen und Schülern der Schule Neuheim einen Betreuungsplatz bieten. Bisher standen am Mittag maximal 72 und am Nachmittag maximal 40 Plätze zur Verfügung. Gleichzeitig sollen die Kindergärten in den Neubau integriert werden. Das Gebäude muss bis 2030 bezugsbereit sein, um die gesetzlichen Fristen einhalten zu können.
Einführung von Betreuungsgutscheinen und organisatorische Herausforderungen
Im Dezember steht in Neuheim eine Abstimmung über das neue Reglement für familien- und schulergänzende Betreuung an. Diese sollen künftig die Eltern finanziell entlasten, um eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung sicherzustellen. Allerdings gibt es derzeit noch keine konkrete Softwarelösung für die Berechnung und Verwaltung der Gutschriften. Das bedeutet, dass die Gemeinde noch keine effizienten Prozesse hat, um die Gutscheine zu verwalten und den Bedarf genau zu erfassen.
In der schulergänzenden Betreuung (SeB) stellen insbesondere die Suche nach ausgebildetem Fachpersonal sowie die durch die stetige Erweiterung der Angebote entstehende Neuorganisation und Umstrukturierung des Gesamtbetriebs eine ständige Herausforderung dar.
Frage nach der Realisierbarkeit innerhalb der Frist von vier Jahren
Angesichts der genannten Umstände ist es fraglich, ob die Umsetzung des bedarfsgerechten Betreuungsangebots innerhalb der gesetzten Frist realistisch ist. Finanzielle Einschränkungen sowie fehlende Infrastruktur erschweren eine schnelle und effiziente Umsetzung erheblich.
Zudem stellt sich die Frage, ob der Kanton bei kleinen Gemeinden nicht auch in die Erweiterung der Infrastruktur investieren müsste. Die kantonalen Förderbeiträge für die vorschulische und schulische Betreuung sind im Verhältnis zu den entstehenden Infrastrukturkosten für kleine Gemeinden wie Neuheim marginal.
Vorbereitung auf die Umsetzung in Neuheim
Derzeit bereitet sich Neuheim vor allem durch die Abstimmung des neuen Reglements und durch den Ausbau der Schulergänzenden Betreuung (inkl. Infrastruktur) vor. Es sind Überlegungen im Gange, wie man zusätzliche vorschulische Betreuungsplätze schaffen kann und wie man die vorhandenen Ressourcen optimal nutzt. Die Einführung einer geeigneten Softwarelösung ist ein wichtiger Schritt, um die Verwaltung der Betreuungsgutscheine zu erleichtern. Zudem wird geprüft, wie man mit den begrenzten finanziellen Mitteln möglichst effizient arbeiten kann.
Der Wettbewerb für den Neubau zur Erweiterung der schulergänzenden Betreuung (SeB) im Raum Chilematt wird bald lanciert. Es bleibt abzuwarten, ob eine Fertigstellung des Gebäudes im gewünschten Zeitraum möglich ist und ob die finanziellen Mittel ausreichen.
Verzögerungen bei der Umsetzung und Gründe dafür
Kantonsrät:innen haben angedeutet, dass es Verzögerungen geben könnte, weil die Gemeinden ihre Aufgaben nicht so rasch erfüllen können wie geplant. Gründe hierfür sind unter anderem:
- Finanzielle Engpässe: Die Gemeinde verfügt nur über begrenzte Mittel, was Investitionen in zusätzliche Infrastruktur erschwert.
- Organisatorischer Aufwand: Die Einführung neuer Reglemente und Systeme erfordert Zeit für Planung, Abstimmung und Implementierung.
- Administrative Kapazitäten: Die Gemeindeverwaltung muss zusätzliche Aufgaben bewältigen, was aufgrund personeller Ressourcenbeschränkungen langsamer vorangeht.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Während Neuheim grundsätzlich bemüht ist, das Projekt Zug+ umzusetzen und das Angebot an schulischer und vorschulischer Kinderbetreuung auszubauen, stellen finanzielle und personelle Einschränkungen sowie organisatorische Herausforderungen grosse Hürden für die Gemeinde dar. Neuheim arbeitet daran, diese Probleme zu lösen, doch Verzögerungen sind wahrscheinlich – insbesondere, wenn es um Infrastrukturerweiterungen geht.