Grosse Waldbrandgefahr ab Freitag, 10. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt ab Freitag, 10. Juli 2026, in Neuheim und im Kanton Zug grosse Waldbrandgefahr – Gefahrenstufe 4 von 5. Damit treten besondere Einschränkungen für den Umgang mit Feuer in Kraft.
Die Gemeinde Neuheim bittet die Bevölkerung, die Vorgaben konsequent einzuhalten und besondere Vorsicht walten zu lassen.
Das gilt im Wald und in Waldesnähe
Im Wald sowie in einem Abstand bis zu 50 Metern zum Wald ist Feuer grundsätzlich verboten. Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Feuer in befestigten und unbefestigten Feuerstellen
- Kohlegrills und Feuerschalen
- Kleinfeuerwerk, Raketen und Feuerwerksbatterien
- Himmelslaternen
- Cheminées
- Das Wegwerfen von Raucherwaren
Elektro- und Gasgrills dürfen nur mit grösster Vorsicht verwendet werden. Dabei müssen sie auf befestigtem Untergrund stehen und es sind geeignete Löschmittel bereitzuhalten.
Das gilt im übrigen Gebiet
Auch ausserhalb von Wald und Waldesnähe gelten Einschränkungen. Verboten sind:
- Unbefestigte Feuerstellen
- Kleinfeuerwerk
- Raketen und Feuerwerksbatterien
- Himmelslaternen
- Das Wegwerfen von Raucherwaren
Befestigte Feuerstellen, Elektrogrills, Gasgrills, Kohlegrills und Feuerschalen dürfen im übrigen Gebiet nur mit Vorsicht genutzt werden. Sie müssen auf befestigtem Untergrund stehen, geeignete Löschmittel müssen bereitgehalten werden, und bei starkem Wind ist auf Feuer und Grillieren zu verzichten.
Die Gemeinde Neuheim dankt der Bevölkerung für die Mithilfe, damit Brände verhindert und Menschen, Tiere, Wald und Natur geschützt werden können.
Bei Rauch oder Feuer ist unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 zu alarmieren.