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Gemeinderat Sitzung

3. September 2026

Aufhebung der Vorurne

Die Vorurne hat an Bedeutung verloren und wurde in den vergangenen Jahren von den Stimmberechtigten der Gemeinde Neuheim nicht mehr genutzt. Sie stand jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag von 10:30 bis 11:30 Uhr zur Stimmabgabe zur Verfügung. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Vorurne ab dem 1. November 2026 aufzuheben. Die Neuheimer Stimmberechtigten können wie gewohnt brieflich oder am Abstimmungssonntag von 10:00 bis 11:00 Uhr an der Urne abstimmen. Die Ausübung des Stimmrechts bleibt weiterhin gewährleistet.

 

Begegnungszone Dorfplatz und Schulhaus

Der Gemeinderat hatte das Projekt einer Begegnungszone auf dem Dorfplatz und um das Schulhaus Dorf zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Anwohnenden sowie Eigentümerschaften durchgeführt. Zudem wurden die Grundeigentümer schriftlich zur Stellungnahme eingeladen. Nach Prüfung der einen Rückmeldung hat der Gemeinderat die definitive Umsetzung einer Begegnungszone auf dem Dorfplatz und um das Schulhaus Dorf beschlossen. Das Vorhaben wird nun der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.

 

Tempo-30-Zone

Der Gemeinderat hatte das Projekt einer Tempo-30-Zone auf der Maiackerstrasse/Säntisstrasse/Chilemattweg beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Anwohnenden sowie Eigentümerschaften durchgeführt. Zudem wurden die Grundeigentümer schriftlich zur Stellungnahme eingeladen. Nach Prüfung der 12 Rückmeldung hat der Gemeinderat die definitive Umsetzung einer Tempo-30-Zone auf der Maickerstrasse/Säntisstrasse/Chilemattweg beschlossen. Das Vorhaben wird nun der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug zur Prüfung und Genehmigung eingereicht.