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Gemeinderat Sitzung vom 3.11.2026

3. November 2026

Aufgrund seiner Wahl in den Gemeinderat tritt Beat Obrist nach über vier Jahren als Stabschef des Gemeindeführungsstab Neuheim per Ende Jahr zurück. Gleichzeitig durfte der Gemeinderat seine Nachfolge wählen. Patrick Amgwerd übernimmt ab 1. Januar 2027 die Funktion als Stabschef Gemeindeführungsstab (GFS).

Der Gemeinderat dankt Beat Obrist für seinen Einsatz zu Gunsten der Sicherheit der Neuheimer Bevölkerung. In seiner Funktion als Stabschef des Gemeindeführungsstabs sicherte er während den letzten vier Jahren mit dem gesamten Gemeindeführungsstab die Einsatzbereitschaft bei ausserordentlichen Ereignissen. Dazu wurden zahlreiche Übungen abgehalten und die Einsatzfähigkeit des Gemeindeführungsstabs wiederholt überprüft. Beat Obrist wurde für die Legislatur 2027-30 als Gemeinderat gewählt und übernimmt damit eine neue, verantwortungsvolle Funktion in der Gemeinde Neuheim.

Als Nachfolger hat der Gemeinderat Patrick Amgwerd zum neuen Stabschef GFS ernannt. Mit ihm konnte eine führungserfahrene Persönlichkeit gewonnen werden. Der in Neuheim wohnhafte Patrick Amgwerd arbeitet bei der Zuger Polizei als Dienstchef. Damit bringt er ideale Voraussetzungen für die Funktion als Stabschef GFS mit. Der Gemeinderat gratuliert Patrick Amgwerd zur Wahl und wünscht ihm viel Freude und Erfolg in dieser Funktion.

 

Im Jahr 2022 übernahm Rolf Röllin die Funktion als Stellvertreter Gemeindeführungsstab (GFS). Nach vier Jahren tritt er von dieser Funktion zurück. Der Gemeinderat dankt Rolf Röllin für seine Arbeit zu Gunsten der Bevölkerungssicherheit in Neuheim. Gleichzeitig sucht er eine Nachfolge.

Rolf Röllin übernahm am 1. Januar 2023 die Funktion als Stellvertreter Stabschef des GFS, welche er per Ende Jahr abgeben wird. In den letzten vier Jahren bereicherte Rolf Röllin den Gemeindeführungsstab und setzte sich für die Sicherheit der Neuheimer Bevölkerung ein. Der Gemeinderat Neuheim dankt herzlich für seinen Einsatz und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Die Funktion als Stellvertreter/in Stabschef Gemeindeführungsstab wird hiermit zur Neubesetzung ausgeschrieben. Interessierte melden sich bitte beim Abteilungsleiter Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr, Deny Ammann, Telefon 041 757 21 36 oder deny.ammann@neuheim.ch.

 

Birkenstrasse wird mit beidseitigem Trottoir ausgebaut

Die Birkenstrasse soll teilweise saniert und im Abschnitt vom Windenboden bis zur Säntisstrasse fertig ausgebaut werden. Im Rahmen der Projektierung wurde geprüft, ob künftig ein einseitiges oder ein beidseitiges Trottoir vorgesehen werden soll.

Bei der Beurteilung wurden unter anderem die heutige Verkehrssituation, die Nutzung der Birkenstrasse als Schulweg sowie die zukünftige Entwicklung des Quartiers berücksichtigt. Mit der weiteren baulichen Entwicklung ist künftig mit einer höheren Fussgängerfrequenz zu rechnen.

Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Birkenstrasse im Rahmen des Sanierungs- und Ausbauprojekts mit einem beidseitigen Trottoir auszuführen. Damit soll eine durchgehende und sichere Fusswegverbindung geschaffen und den zukünftigen Bedürfnissen des Quartiers Rechnung getragen werden.

Die detaillierte Ausgestaltung der Strasse wird im weiteren Projektverlauf festgelegt.

 

Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplans

Die Gemeinde Neuheim überarbeitet den Generellen Entwässerungsplan (GEP) aus dem Jahr 1999. Das Teilprojekt 3 zur Datenbewirtschaftung, das Teilprojekt 4 zum Anlagenkataster und das Teilprojekt 7 zum Fremdwasser ist abgeschlossen und wird zur formellen Vorprüfung an die zuständigen kantonalen Fachstellen und den GVRZ freigegeben.

 

Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem SRK Zug

Der Gemeinderat Neuheim hat die Leistungsvereinbarung mit dem Schweizerischen Roten Kreuz Zug (SRK Zug) für das Angebot SRK Entlastungsdienst (betagte Personen) für die Periode vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 genehmigt und unterzeichnet.

Der SRK Entlastungsdienst unterstützt alleinstehende betagte Personen sowie pflegende und betreuende Angehörige. Durch die Betreuung und gemeinsame Aktivitäten werden die betreuten Personen in ihrem Alltag begleitet und die Angehörigen entlastet. Damit leistet der Entlastungsdienst einen wichtigen Beitrag dazu, dass betagte Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung leben können und ein vorzeitiger Heimeintritt wenn möglich vermieden wird.

Im Mittelpunkt stehen die persönliche Betreuung und gemeinsame Aktivitäten, die der Stabilisierung, Entlastung und Regeneration dienen. Der Entlastungsdienst unterscheidet sich damit von der hauswirtschaftlichen Unterstützung. Hausarbeiten werden nur insoweit übernommen, als sie für eine angemessene Betreuung erforderlich sind oder in direktem Zusammenhang mit dieser stehen. Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil des Angebots.