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AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse des Kantons Zug.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbständig erwerbende Person. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen gerne behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen.

Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen oder direkt bei der Ausgleichskasse Zug (www.akzug.ch) herunterladen.

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • Individuelle Prämienverbilligung

Individuelle Prämienverbilligung

Was sind Prämienverbilligungen?

Prämienverbilligungen sind keine Almosen, sondern staatliche und kantonale Finanzierungshilfen für Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Krankenversicherer erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person. Die Prämienverbilligungen können hier Abhilfe schaffen.

Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung finden Sie jeweils Anfang Jahr auf AK Zug / Prämienverbilligung.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Dorfplatz 5
6345 Neuheim / ZG
Tel. 041 757 21 30
info@neuheim.ch

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