Elektronische Baugesuche/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»
Mit der Online-Plattform «cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» können Sie Ihre Baugesuche und -anfragen in den Gemeinden des Kantons Zug digital einreichen. «cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe über den Entscheid bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens. Dank «cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» können Sie jederzeit den Fortschritt des Bewilligungsprozesses verfolgen.
Zugang zu «cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.»
Die Anmeldung erfolgt über die «eZug App»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Um diese nutzen zu können, benötigen Sie ein ZUGLOGINExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (kantonale elektronische Identität) für natürliche Personen.
Mit einem ZUGLOGIN für juristische Personen können Sie sich nicht in der «eZug App»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. anmelden.
- Im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Person können ein «ZUGLOGIN» schriftlichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder am SchalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eröffnen
- Nicht im Kanton Zug steuerpflichtige natürliche Personen können ein «ZUGLOGIN» am SchalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eröffnen
So nutzen Sie «cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.»
- ZUGLOGIN für natürliche Personen schriftlichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder am SchalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragen (einmalig)
- eZug App auf dem Smartphone installieren (AndroidExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet./iOSExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) (einmalig)
- In der eZug App mit den ZUGLOGIN Zugangsdaten anmelden (einmalig)
- Webseite «cymo ebauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» aufrufen und «Anmelden» klicken
- eZug-App öffnen und QR-Code mit dem QR-Scanner in der eZug App (unten links) scannen
- Baugesuch/Bauanzeige, Bauanfrage oder in einigen Gemeinden auch Reklamegesuch einreichen
Fragen und Antworten
- Warum brauche ich ein ZUGLOGIN?
Gemäss dem VerwaltungsrechtspflegegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Eingaben elektronisch eingereicht und mittels ZUGLOGIN auf die eigenen Geschäftsfälle zugegriffen werden.
- Wie kann ich ein ZUGLOGIN beantragen?
Alle Personen (auch Ausserkantonale) können ZUGLOGIN bei einer der RegistrierungsstellenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. per FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. am Schalter beantragen. Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, haben zudem die Möglichkeit, ZUGLOGIN schriftlich zu beantragenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Warum kann ich mein ZUGLOGIN des Typs «juristische Person» nicht nutzen?
Der Bund erarbeitet aktuell eine elektronische Identität für natürliche Personen. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Juristische Personen handeln immer durch ihre Organe, welche natürliche Personen sind. Da eZug mit der künftigen nationalen Lösung kompatibel sein soll, können elektronische Identitäten des Typs «juristische Person» nicht eingebunden werden.
- Ich nutze eZug/ZUGLOGIN privat und beruflich, wie kann ich das trennen?
eZug/ZUGLOGIN dient rein der Authentifizierung, die Anwendungen (Baugesuche, Steuern, Schulportal, …) sind komplett getrennt und eigenständig. Wenn Sie ein Baugesuch einreichen, empfehlen wir Ihnen, im eZug Profil die berufliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen und diese für die Anmeldung an «cymo ebau» zu verwenden.
- Kann ich mein eZug/ZUGLOGIN mit Mitarbeitenden teilen, damit sie das Baugesuch ebenfalls bearbeiten können?
Nein. Das eZug/ZUGLOGIN ist eine persönliche elektronische Identität.
- Wie können weitere Personen das Baugesuch bearbeiten?
In «cymo ebau» können in einem Projekt mehrere Personen berechtigt werden. Auch für eingeladene Personen ist eZug/ZUGLOGIN Voraussetzung, um «cymo ebau» nutzen zu können.
- Warum müssen gewisse Dokumente (Eingabequittung, Baudossier) trotzdem in Papierform eingereicht werden?
Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch vier Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.
Zugehörige Objekte
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