Aufnahme von Tatbeständen
Im Auftrag von natürlichen oder juristischen Personen nimmt die Gemeindeweibelin einfache Tatbestände auf und protokolliert diese (ausschliesslich für zivilrechtliche Bereiche). Beispiele: Differenzen zwischen Nachbarn, Zustellung von Gerichtsurkunden und - dokumenten, Hausbetretungen, Feststellung von defekten Warenlieferungen etc.
Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |