Wirtschaftliche Sozialhilfe
Wirtschaftliche Sozialhilfe kann von Personen und Familien beansprucht werden, die für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen können. In individuellen Gesprächen wird anhand der verschiedenen Unterlagen der Lebensbedarf ermittelt. Daraus ergibt sich eine allfällige finanzielle Unterstützung als Sozialhilfe. Vorhandene Vermögen müssen jedoch vorgängig bis auf einen von der schweiz. Konferenz für SozialhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. definierten Freibetrag verbraucht werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind im SozialhilfegesetzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., der SozialhilfeverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., sowie im kant. HandbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Zug enthalten.
Dieser Bereich wird durch den Sozialdienst BaarExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bearbeitet.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales und Gesundheit | 041 757 21 37 | soziales-gesundheit@neuheim.ch |