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Todesfall / Bestattung

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Angehörige, deren verstorbene Person in Neuheim wohnhaft war und in der Wohngemeinde verstorben ist, werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein auf der Gemeinde beim Teilungsamt zu melden. Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohnsitzgemeinde oder im Spital, müssen Sie sich an das Zivilstandsamt am Sterbeort wenden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
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Präsidiales 041 757 21 30