2. Dezember 2025
Beglaubigung – Einstellung der Dienstleistung
Die Gemeinde Neuheim setzt die Ausstellung von Beglaubigungen per sofort bis auf Weiteres aus. Grund dafür ist, dass im Moment keine unserer Kanzleimitarbeiterinnen die für diese Dienstleistung zwingend notwendige Ausbildung besitzt. Diese Massnahme ist vorerst bis im Herbst 2026 befristet. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit die Frage neu beurteilen. Für Beglaubigungen wird die Bevölkerung gebeten, sich an umliegende Gemeinden oder an Notariate zu wenden.
Anpassung Verwaltungsgebührentarif
Aufgrund der Anpassung des kantonalen Verwaltungsgebührentarifs (BGS 641.1) per 22.08.2025 musste der kommunale Verwaltungsgebührentarif (SRS 6.4-6) angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss die nötigen Änderungen per 05.12.2025, um im Einklang mit den kantonalen Vorgaben zu sein. Unter anderem entfallen dadurch die Kosten für Vereine für eine Alkoholausschank- und -abgabebewilligung. Unabhängig davon wurde die Pauschalgebühr pro Erbfall für Spesen und Telefonate von CHF 20.00 auf CHF 50.00 angehoben, um kostendeckend zu sein.
Teilrevision Benützungs- und Gebührenordnung Schulbusdienst
Der Gemeinderat stimmt der Teilrevision der Benützungs- und Gebührenordnung des Schulbusdienstes zu. Die Anpassungen treten per 01. Januar 2026 in Kraft.
Leitbild der Gemeinde Neuheim für die Jugendarbeit
Die Jugendkommission Neuheim hat das bestehende Leitbild der Jugendarbeit überarbeitet, um es an die neuen Gegebenheiten am neuen Standort anzupassen. Der Gemeinderat hat der überarbeiteten Fassung des Leitbildes zugestimmt, wodurch die Jugendarbeit in Neuheim weiterhin optimal auf die Bedürfnisse der Jugendlichen ausgerichtet werden kann.