Kopfzeile

Inhalt

17. Februar 2026

19. Februar 2026

Die Gemeindeverwaltung überarbeitet die Pflichtenhefte der Kommissionen. Wo es noch keine gibt, erstellt sie Neue. Der Gemeinderat hat das Pflichtenheft für die Feuerwehrkommission genehmigt. Die bereits erarbeiteten Pflichtenhefte können auf der Website der Einwohnergemeinde unter Politik, Kommissionen eingesehen werden.

Der Gemeinderat hat mit der Unterzeichnung der aktuell gültigen Leistungsvereinbarung mit KiBiZ Kinderbetreuung Zug zugestimmt. Das revidierte kantonale Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) sieht vor, dass sich alle Einwohnergemeinden ab dem 1. August 2026 mittels Betreuungsgutscheinen an den Kinderbetreuungskosten beteiligen müssen – dies schliesst auch die Tagesfamilien ein. Gleichzeitig wird der Kanton die Subventionierung der Kinderbetreuung in der Vorschule erweitern. Im Bereich der Tagesfamilien wird der Kanton eine Pauschale von 33 % der Durchschnittstarife im Kanton Zug pro Betreuungsstunde übernehmen.
Diese Änderungen erfordern eine umfassende Anpassung der Finanzierung der KiBiZ-Tagesfamilien.
Die neue Leistungsvereinbarung wird die bisherige ersetzen und soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten.