Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Dies können Sie im Gemeindehaus am Schalter oder OnlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. machen. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Identitätskarte
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsdatum
- Wegzugsadresse
Ziehen Sie ins Ausland?
Dann benötigen wir folgende weitere Dokumente:
- Vollmachtsformular SteuerverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (für Quellenbesteuerte nicht notwendig)
- Formular W «Abmeldung / Wegzug ins AuslandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» (nur für ausländische Staatsangehörige)
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales | 041 757 21 30 | info@neuheim.ch |