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Besuchsaufenthalt

Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz sind je nach Aufenthaltszweck (z.B. Tourismus, Besuch, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug oder Studium) und Aufenthaltsdauer (kurz- oder langfristig) unterschiedlich. Konsultieren Sie dafür bitte die Informationen auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM unter diesem LinkExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder informieren Sie sich bei der entsprechenden schweizerischen Auslandvertretung.

 

Verlangt die Schweizer Vertretung eine Verpflichtungserklärung, muss die ausgefüllte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde der Garantin/des Garanten abgegeben werden. Für die Stellungnahme der zuständigen kommunalen Amtsstelle bringen Sie bitte folgende Unterlagen an den Schalter mit:

 

  • Verpflichtungserklärung
  • Ausweis
  • Bankkontenauszüge und Lohnabrechnungen der letzten drei Monate

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