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Temporäre Verkehrsanordnung Neuhofstrasse

15. November 2023

Die Abteilung Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr verfügt, gemäss § 6 Abs. 1 der Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation vom 22. Februar 1977, BGS 751.21, im Zusammenhang mit den Bauarbeiten der Überbauung Felderhus folgende temporäre Verkehrsanordnung:

Einbahnverkehr auf der Neuhofstrasse von der Verzweigung Hinterburgstrasse/Neuhofstrasse in Richtung und bis zur Einfahrt in den Parkplatz Lindenhalle für den Zeitraum vom 16.11.2023 bis zum Abschluss der Gehwegarbeiten (voraussichtlich 14.12.2023).

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung (bzw. seit der Publikation im Amtsblatt) beim Regierungsrat des Kantons Zug, Seestrasse 2, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.

Die temporäre Verkehrsanordnung tritt nach erfolgter Publikation und Signalisation in Kraft. Einer allfälligen Verwaltungsbeschwerde wird gem. § 45 Abs. 1 des kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetzes die aufschiebende Wirkung entzogen. Wiederhandlungen gegen die Verkehrsanordnung werden nach Art. 27 Abs. 1 und Art. 90 Abs. 1 SVG geahndet.