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Verzicht auf Hundereglement

15. November 2023

Aufgrund eines tragischen Angriffs auf ein Kind im Mai 2023 durch einen entwichenen Hund und der Anregung einer Einwohnerin an der Gemeindeversammlung, prüfte der Gemeinderat erneut die Einführung eines Hundereglements.

Es wurden die Regelungen in den anderen Zuger Gemeinden verglichen und mit den vorhandenen Vorschriften auf Kantons- und Bundesebene abgeglichen.

Die kommunalen Reglemente regeln hauptsächlich die Hundesteuer, die Entsorgung von Hundekot, Leinenpflicht und wiederholen Ausführungen zu Tierschutzgesetz und -verordnung.

Rassespezifische Einschränkungen sind auf kantonaler Ebene geregelt, was auch für den Kanton Zug allenfalls die geeignete Ebene darstellt.

Für die Entrichtung der Hundesteuer verfügt Neuheim über Richtlinien. Die Pflicht zur Entsorgung von Hundekot ist im Übertretungsstrafgesetz geregelt und Leinenpflicht und Zutrittsverbote können über Benützungsordnungen geregelt werden.

Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf die Einführung eines Hundereglements.